Die Altersfreigaben der FSK sind keine pädagogische Empfehlung für eine
bestimmte
Alterstufe. Die FSK-Ausschüsse sprechen Freigaben nach der gesetzlichen Vorgabe
aus, dass Filme und vergleichbare Bildträger, "die geeignet sind, die Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" nicht für ihre
Altersstufe
freigegeben werden dürfen.
Hierbei ist grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu
beachten. Ebenso sind nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und
Jugendliche zu berücksichtigen.
Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten: