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FSK/Jugendschutzgesetz |
Über die
FSK
Medienpädagogischer
Hintergrund der FSK
Auszug (Filmtheater
betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
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Auszug (Filmtheater betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
§ 11
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern
und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der
obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur
Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um
Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter
mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen
Filmveranstaltungen mit Filmen, die für Kinder und Jugendliche ab
zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern ab
sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten
Person begleitet sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die
Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung
einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
gestattet werden
- Kindern unter sechs Jahren,
- Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr
beendet ist,
- Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22
Uhr beendet ist,
- Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr
beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von
Filmen unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe.
Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten
nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden,
solange die Filme nicht gewerblich genutzt werden.
(5) Werbefilme oder Werbeprogramme, die für Tabakwaren oder
alkoholische Getränke werben, dürfen unbeschadet der Voraussetzungen
der Absätze 1 bis 4 nur nach 18 Uhr vorgeführt werden.
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Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten:
- Freigegeben
ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs
Jahren
- Freigegeben ab zwölf
Jahren
- Freigegeben ab sechzehn
Jahren
- Keine
Jugendfreigabe
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Weiterführende externe Links |
Texte sind der Pressemappe der FSK
entnommen.
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