Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen
werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht
freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem
partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne
Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der
Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie
Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit
besonderer Sensibilität geprüft.
Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten: